Schulbegleitung

Schüler_innen, welche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX und §35a SGB VIII haben, können beim Besuch einer Regel- oder Förderschule eine Schulbegleitung als Unterstützungskraft erhalten. Die Kosten werden von den zuständigen Sozial- oder Jugendämtern und z.T. auch von Krankenkassen getragen.

 

In der Stadt Oldenburg ist aktuell das Amt für Teilhabe und Soziales für beide Formen der schulische Eingliederungshilfe zuständig.

Die Schulbegleitung richtet sich bei ihren unterstützenden Tätigkeiten nach den Bedürfnissen der SchülerInnen und soll gemeinschaftliches Lernen in der Schule ermöglichen.

 

Je nach Beeinträchtigung des/der zu betreuenden Schüler_in sind unterschiedliche Qualifikationen der Schulbegleitungen erforderlich. In unserem Team befinden sich daher sowohl staatlich anerkannte pädagogische Fachkräfte, Pflegefachkräfte als auch Personen, die einen umfassenden Qualifikationskurs absolviert haben.

schulbegleitung

Aufgabengebiete können u.a. sein:

  • Unterstützung auf dem Schulweg, dem Schulgelände
  • Hilfe bei der räumlichen Orientierung
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Hilfestellung beim Umkleiden
  • Unterstützung im Schwimmunterricht
  • Pflegerische Tätigkeiten
  • Unterstützung beim Erledigen der Aufgaben im Unterricht
  • Wiederholung der Arbeitsanweisungen der Lehrkräfte
  • Hilfe bei der Unterrichtsorganisation
  • Förderung von Selbstständigkeit
  • Hilfestellung beim Knüpfen sozialer Kontakte
  • Förderung von sozialen Fähigkeiten
  • Betreuung und Unterstützung im schulischen Freizeitbereich
  • Begleitung auf Klassenfahrten und Schulausflügen
  • Enge Kooperation mit Eltern und Lehrkräften
  • Dokumentation

Freizeitassistenz

Das IBB mattis bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Anspruch zu nehmen.