Inklusion

Inklusion – ein Begriff, der seit Anfang 2009 in aller Munde ist. Aber was bedeutet Inklusion überhaupt?

Ende 2006 verabschiedete die UN – Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat die Konvention und das Zusatzprotokoll im Februar 2009 ratifiziert und sich somit zur Umsetzung der UN – Behindertenrechtkonvention verpflichtet.

Integration? Inklusion? Wo ist da der Unterschied?

„Inklusion“ ersetzt nicht den Integrationsbegriff sondern beschreibt eine Weiterführung des Integrationsgedankens. Die Definition von „Integration“ beschreibt eine (nachträgliche) Eingliederung einer Gruppe in eine andere Gruppe und meint im Bereich der Behindertenpädagogik eine reine Teilnahme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Der Inklusionsbegriff hat ein anderes viel weitergehendes Verständnis von Teilhabe. Hier geht es nicht nur darum, dass Personen mit Behinderungen dabei sein sollen! Nein, sie sollen von Anfang an mittendrin sein! Es geht eben nicht nur darum, Leistungen und Angebote gleichberechtigt nutzen zu können, es geht darum, auch etwas von seinen eigenen Fähigkeiten, Ideen und Vorstellungen einbringen zu können.

 

Das Thema betrifft aber nicht ausschließlich Menschen mit Behinderungen! Alle Menschen sollen an allen Prozessen teilhaben und sie mitgestalten können - egal ob arm oder reich, mit oder ohne Behinderungen, mit oder ohne Migrationshintergrund, egal welchen Geschlechtes, welcher Religion oder Biographie. Es gibt im Inklusionsgedanken keine einzelnen Gruppen, die in eine andere Gruppe ein- oder angegliedert werden müssen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – jeder einzelne für sich - unterschiedlich hinsichtlich seines Körpers, seiner kognitiven Fähigkeiten, seiner Talente, seiner Ideen und Vorstellungen ist.

 

Der Inklusionsgedanke beinhaltet, dass alle Menschen mit ihrer Unterschiedlichkeit eine Bereicherung für unsere Gesellschaft darstellen und wir daher niemanden mehr vom gemeinsamen Lernen und Leben ausschließen sollten und dürfen.

 

Was bedeutet das nun für den Unterricht und für die Schule?

 

Im Artikel 24 der Konvention heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (...)“.

 

Insbesondere im Bildungsbereich sorgte die Hinwendung zur inklusiven Schule für viel Aufregung. Gerade Lehrkräfte stehen unter großer Anspannung und haben Sorge in einem inklusiven Schulsystem nicht allen Schüler_innen gerecht werden zu können. Diese Sorge ist durchaus berechtigt, da in den Bildungseinrichtungen häufig (noch) nicht die nötigen Ressourcen und Mittel zur Verfügung stehen, um die Herausforderung des gemeinsamen Lernens aller Kinder meistern zu können.

 

Daher brauchen sowohl unsere Kinder und Jugendlichen als auch die Lehrkräfte (und weiteres Schulpersonal) die Unterstützung von Eltern und unterstützenden Einrichtungen!

 

Nur wir alle gemeinsam können die Idee der Inklusion umsetzen!